Flugplatzordnung

Modellfluggelände des FMSC "CIRRUS" Oberseifersdorf e.V.
 

 

  1. Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass Ordnung und Sicherheit gewährleistet sind und insbesondere Personen und Sachwerte nicht gefährdet werden.

  2. Abstellfläche für PKW ist quer zur Pappelallee, unmittelbar am Weg. Das Befahren der Wiese oberhalb der Abstellfläche ist nicht gestattet.

  3. Besucher dürfen sich nur im vorgesehenen Raum hinter der Absperrung aufhalten. Alle Personen, die nicht unmittelbar am Flugbetrieb beteiligt sind, haben sich während des Modellfliegens hinter dem Sicherheitszaun- (Netz) in den dafür vorgesehenen Räumen aufzuhalten.

  4. Hunde müssen an der Leine hinter der Absperrung gehalten werden.

  5. Die Benutzung des Modellfluggeländes durch Besucher oder Gastflieger ist nur in Anwesenheit eines Vereinsmitgliedes möglich. Gastflieger, die nicht Mitglied in einem anderem Modellflugverein sind, haben einen Tagesbeitrag von EUR 2,50 zu entrichten.

  6. Flugbetrieb mit mehr als drei Modellen darf nur in Anwesenheit eines Flugleiters durchgeführt werden. Das zulässige maximale Abfluggewicht beträgt 25 kg.

  7. Jeder Modellflieger hat sich bei Ankunft beim Flugleiter zur Eintragung im Flugleiterbuch zu melden und selbstständig seine Kanalmarke an der Kanaltafel anzubringen.

  8. Jeder Modellflieger hat den Versicherungsnachweis (Haftpflicht, z.B. DMFV-Ausweis) ständig mit zuführen und auf Verlangen des Flugleiters vorzulegen.

  9. Der Flugleiter ist weisungsberechtigt gegenüber allen Personen auf dem Fluggelände.

  10. Sender dürfen erst nach Frequenzabsprache und sicherer Kanalfreiheit eingeschaltet werden.

  11. Modelle mit Verbrennungsmotoren müssen mit einem wirksamen Schalldämpfer ausgerüstet sein. Die Schallpegelgrenze beträgt 84 dB (A) / 7 m.

  12. Explizit angetriebene Modelle dürfen nur Montag bis Freitag in der Zeit von 15°° Uhr bis 17°° Uhr
    betrieben werden mit der Beschränkung auf zwei Starts pro Tag.

  13. Das Überfliegen von Personen, PKW´s und abgestellten Modellen ist nicht gestattet. Der vorgeschriebene Flugsektor ist einzuhalten. Das Sicherheitsnetz ist die hintere Grenze. Flugbetrieb ist nur bei
    geschlossenem Durchgang im Sicherheitsnetz zulässig.

  14. Motoren (Verbrenner und Elektro) dürfen nur vor dem Sicherheitsnetz in Richtung Start und Landebahn in Betrieb genommen werden! Ausnahme gilt nur für das Ein- und Probelaufen von
    Motoren, das am unteren Ende des Sicherheitsnetzes Richtung Zittau zu erfolgen hat.
    Dabei ist das Modell fest am Boden zu verankern.

  15. Die Start- und Landebahn ist ständig frei zu halten. Landungen sind mit dem Ruf "LANDUNG" anzukündigen.
    NOTLANDUNGEN haben immer Vorrang.

  16. Die Modellpiloten haben sich außerhalb der Start- und Landebahn im vorgesehenen "Pilotenraum" aufzuhalten.

  17. Bei allen Flugmodellen ist nach der Landung der Motor vor dem Vorbereitungsraum abzustellen. Das Landen von Hubschraubern bzw. das Einrollen auf dem Vorbereitungsraum mit Flugmodellen ist nicht gestattet.

  18. Anfänger dürfen nur unter Aufsicht eines erfahrenen Modellpiloten ihre Modelle steuern.

  19. Modellabstürze sind im Flugbericht einzutragen und das Modell zu bergen. Die Bergung muss   vier Wochen nach dem Absturz vollständig erfolgt sein. Andernfalls wird die Bergung vom Verein veranlasst und die Kosten dem Modellbesitzer in Rechnung gestellt.

  20. Bei Nichtbeachtung der Flugplatzordnung kann durch den Flugleiter für diesen Tag Flugverbot ausgesprochen werden.
     
      Der Vorstand des FMSC "CIRRUS" Oberseifersdorf e.V.

              Oberseifersdorf, den 08.02.2008


Verboten ist: Schlagwaffen
 Schusswaffen
 unsportliches Verhalten